Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
AGB für Personalvermittlung – Holzmeister GmbH
Bürgergasse 40, 8200 Gleisdorf
FN 674167 y, LG Graz
(nachfolgend „Vermittler“)
1. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Holzmeister GmbH und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber“) über die Suche und Auswahl von Personal zur Direkteinstellung.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Vermittler stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
Der Vermittler unterstützt den Auftraggeber bei der Besetzung von Vakanzen durch die Identifikation, Ansprache und Auswahl geeigneter Kandidaten.
Gegenstand des Vertrages ist eine Vermittlungstätigkeit (Dienstleistung), kein Werkvertrag.
Ausschluss: Eine Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit) ist ausdrücklich nicht Gegenstand dieses Vertrages.
3. Honoraranspruch und Kausalität
Ein Honoraranspruch entsteht, sobald zwischen dem Auftraggeber (oder einem mit ihm verbundenen Unternehmen) und einem vom Vermittler vorgeschlagenen Kandidaten ein Arbeitsvertrag zustande kommt.
Die Kausalität der Vermittlung gilt als anerkannt, wenn der Vertragsschluss innerhalb von 12 Monaten nach der erstmaligen Vorstellung des Kandidaten erfolgt (Überliegefrist).
Der Anspruch bleibt auch bestehen, wenn der Kandidat für eine andere Position eingestellt wird als die ursprünglich vorgesehene.
4. Vorkenntnis
Sollte dem Auftraggeber ein vorgeschlagener Kandidat bereits bekannt sein, muss er dies dem Vermittler innerhalb von 3 Werktagen unter Angabe der Quelle schriftlich mitteilen.
Andernfalls gilt der Kandidat als durch den Vermittler vermittelt, und die Vorkenntnis kann nicht mehr geltend gemacht werden. Zusätzlich gelten bereits bekannte Kandidaten nur als diese, wenn sie sich selbst innerhalb der letzten 12 Monate beworben haben oder innerhalb dieser Frist von anderen Unternehmen vorgestellt wurden.
5. Zusammenarbeit und Auswahl
Zur Abwicklung der Personalanfrage benötigt der Vermittler eine Reihe von Informationen vom Auftraggeber. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die vom Vermittler bei ihm angeforderten Informationen und Unterlagen unverzüglich zu übermitteln bzw. online auszufüllen oder anderweitig bereitzustellen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dies dem Vermittler mitzuteilen, wenn er bereits bei einer anderen Stelle eine Verpflichtung bezüglich Personalvermittlung eingegangen ist.
Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass unrichtige und unvollständige Informationen dazu führen können, dass seine Personalsuche nicht erfolgreich ist. Für den Fall, dass der Auftraggeber durch schuldhafte Fehlinformationen das Scheitern der Vermittlung herbeigeführt hat, ist der Auftraggeber dem Vermittler zum Schadenersatz, insbesondere zum Ersatz der entgangenen Vergütung, verpflichtet.
Der Auftraggeber hat nach einer erfolgreichen Vermittlung diese innerhalb von 5 Werktagen nach Vertragsabschluss dem Vermittler bekannt zu geben. Dabei ist der genaue Name und die Telefonnummer des vermittelten Kandidaten für eine eindeutige Identifizierung heranzuziehen.
Die Dienstleistung des Vermittlers für die Personalvermittlung entbindet den Auftraggeber nicht von der Prüfung der Eignung des Kandidaten.
Der Auftraggeber trägt im Falle des Abschlusses eines Arbeitsvertrages mit dem Arbeitnehmer die alleinige Verantwortung für die Auswahlentscheidung. Der Vermittler haftet nicht für Qualifikation, Eignung, Arbeitsbereitschaft oder Arbeitserfolg des Bewerbers oder für die Echtheit und Richtigkeit allenfalls weitergeleiteter Unterlagen.
Zusätzlich ist die Haftung für einen möglichen entgangenen Gewinn des Auftraggebers ausgeschlossen.
6. Honorarhöhe und Bemessungsgrundlage
Das Honorar richtet sich nach der einzelvertraglichen Vereinbarung.
Das Bruttojahresgehalt definiert sich aus dem Fixgehalt, Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie variablen Anteilen (Boni, Provisionen) bei 100 % Zielerreichung.
Wird dem Kandidaten ein Firmenwagen zur privaten Nutzung zur Verfügung gestellt, wird das Bruttojahreszielgehalt pauschal um 6.000 € erhöht, was die Basis für den Honoraranspruch entsprechend steigert.
7. Zahlungsbedingungen
Das Honorar wird mit Unterzeichnung des Arbeitsvertrages fällig und ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist der Vermittler berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe der gesetzlich geregelten Verzugszinsen für Unternehmergeschäfte (B2B) zu beanspruchen. Der säumige Auftraggeber ist verpflichtet, alle Mahn- und Inkasso-, Erhebungs- und Auskunftskosten, insbesondere auch Mahn- und Inkassospesen eines vom Vermittler beigezogenen Anwaltes, zu ersetzen.
Der Vermittler ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch den Vermittler ausdrücklich einverstanden.
8. Nachbesetzungsgarantie (Replacement)
Die Nachbesetzungsgarantie kann vom Auftraggeber laut Angebot pro Kandidat und Auftrag gewählt werden. Dadurch erhöht sich die Honorarhöhe laut Angebot.
Kündigt der vermittelte Kandidat innerhalb der ersten ausgewählten Nachbesetzungsgarantie oder wird ihm seitens des Auftraggebers aus Gründen in seiner Person oder seinem Verhalten gekündigt, verpflichtet sich der Vermittler zur einmaligen, kostenfreien Suche nach einem Ersatzkandidaten für die identische Position. Voraussetzung ist, dass der Vermittler innerhalb von 5 Werktagen nach Bekanntwerden der Kündigung informiert wird.
9. Abbruchgebühr (Cancellation Fee)
Wurde der Vermittler vom Auftraggeber mit einem speziellen Suchauftrag betraut und zieht der Auftraggeber den Suchauftrag zurück oder besetzt die Position anderweitig, ohne dass der Vermittler dies zu vertreten hat, ist eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 1.500 € fällig.
10. Vertraulichkeit und Datenschutz
Kandidatenprofile sind streng vertraulich. Eine Weitergabe an Dritte ist untersagt.
Führt eine unbefugte Weitergabe der Daten durch den Auftraggeber zur Einstellung des Kandidaten bei einem Dritten, ist der Auftraggeber zur Zahlung des vollen Honorars an den Vermittler verpflichtet.
Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der DSGVO.
11. Reisekosten der Kandidaten
Die Übernahme von etwaigen Reise- oder Übernachtungskosten der Kandidaten im Rahmen von Vorstellungsgesprächen sind direkt zwischen dem Auftraggeber und den Kandidaten zu klären.
Eine Erstattung durch den Vermittler erfolgt nicht.
12. Haftung und Gleichbehandlungsgesetz (GlBG)
Der Vermittler prüft Angaben der Kandidaten sorgfältig, übernimmt jedoch keine Gewähr für deren Richtigkeit oder die tatsächliche Eignung des Kandidaten.
Der Auftraggeber stellt den Vermittler von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer diskriminierenden Auswahlentscheidung des Auftraggebers (gemäß GlBG) beruhen.
13. Schlussbestimmungen
Änderungen bedürfen der Schriftform.
Es gilt das Recht der Republik Österreich.
Gerichtsstand ist Graz.