
Stand: 01.03.2022
1 - Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich
Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten unsere, dem Vertragspartner bekannt gegebenen AGB. Zum Geltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehören insbesondere die Dienstleistung der Vermittlung von Personal und Mitarbeitern. Im Hinblick auf die genannten Dienstleistungen ergänzen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Personalvermittlung die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beratungsagentur. Für Fragen, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Personalvermittlung nicht geregelt sind, gelten die Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beratungsagentur unter https://holzmeister-consulting.at/agb.
Genderhinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in den Besonderen Geschäftsbedingungen für die Personalvermittlung auf eine geschlechtsneutrale Differenzierung (z.B. Personalvermittler/ Personalvermittlerin) verzichtet. Die verkürzte Sprachform hat ausschließlich redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
2 - Vermittlung und Beratung
Die Tätigkeit des Personalvermittlers besteht darin, dem Kunden
- Bewerbern und Kandidaten vorzustellen oder anzubieten,
- Kontakte zu Bewerbern und Kandidaten herzustellen oder
- Vorgespräche mit Bewerbern und Kandidaten zu führen und dies zu qualifizieren.
Diese Tätigkeiten verfolgen den Zweck, Betriebe und Bewerber zusammenzubringen, um eine Anstellung des Bewerbers im Betrieb zu ermöglichen.
Unter Beratungsdienstleistungen ist die Erteilung individueller Empfehlungen an den Kunden in Bezug auf ein oder mehrere Kandidaten zu verstehen. Solche Beratungsdienstleistungen sind in der Personalvermittlung umfasst und müssen nicht gesondert vereinbart werden.
3 - Informationspflichten des Kunden
Zur Abwicklung der Personalanfrage benötigt der Personalvermittler eine Reihe von Informationen vom Kunden. Der Kunde verpflichtet sich, die vom Personalvermittler bei ihm angeforderten Informationen und Unterlagen unverzüglich zu übermitteln bzw. online auszufüllen oder bereitzustellen.
Der Kunde ist verpflichtet, dies dem Personalvermittler mitzuteilen, wenn er bereits bei einer anderen Stelle eine Verpflichtung bezüglich Personalvermittlung eingegangen ist.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass unrichtige und unvollständige Informationen dazu führen können, dass seine Personalsuche nicht erfolgreich ist. Für den Fall, dass der Kunde durch schuldhafte Fehlinformationen das Scheitern der Vermittlung herbeigeführt hat, ist der Kunde dem Personalvermittler zum Schadenersatz, insbesondere zum Ersatz der entgangenen Vergütung, verpflichtet.
Der Kunde hat nach einer erfolgreichen Vermittlung diese innerhalb einer Woche nach Vertragsabschluss dem Vermittler bekannt zu geben. Dabei ist der genaue Name und die Telefonnummer des vermittelten Kandidaten für eine eindeutige Identifizierung heranzuziehen.
Hat sich ein durch Holzmeister Consulting e.U. vorgeschlagener Bewerber bereits unabhängig von dem erteilten Vermittlungsauftrag beim Auftraggeber beworben, ist der Auftraggeber verpflichtet, Holzmeister Consulting e.U. unverzüglich nach Erhalt der Bewerbungsunterlagen durch Holzmeister Consulting e.U. zu unterrichten.
In diesem Fall wird Holzmeister Consulting e.U. keine weiteren Leistungen bezüglich dieses Bewerbers erbringen.4 - Datenschutz
Sofern der Kunde dem Personalvermittler per Telefon, Onlineformular, Post oder E-Mail seine Daten bekannt gegeben hat, verarbeitet der Personalvermittler diese Daten auf der Rechtsgrundlage Art 6 Abs 1 lit b DSGVO (Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen auf Kundenanfrage hin und Vertragserfüllung), um die Anfrage des Kunden zu bearbeiten und verarbeitet diese weiter, falls nachfolgend ein Vertragsverhältnis zustande kommt. Wenn der Kunde seine Daten dazu nicht bereitstellt, kann dessen Anfrage nicht bearbeitet werden und folglich auch kein nachfolgendes Vertragsverhältnis zustande kommen. Der Personalvermittler ist für die Verarbeitung der Daten seiner Kunden gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verantwortlich und wird diese Daten gemäß den Bestimmungen des in Österreich geltenden Datenschutzrechts und sohin insbesondere nach der DSGVO, dem Datenschutzgesetz (DSG) und dem Telekommunikationsgesetz (TKG) verarbeiten.
5 - Dauer des Auftrags; Erfolg
Die Personalvermittlung ist dann erfolgreich, wenn es zu einer Einigung zur Einstellung zwischen dem Betrieb und dem Bewerber kommt. Der Kunde (Betrieb) verpflichtet sich, eine Einigung innerhalb von 7 Tagen bekannt zu geben.
6 - Zusammenarbeit und Auswahl
Die Vertragsparteien sind verpflichtet, über Daten und Informationen, die sie über die andere Vertragspartei oder einen Bewerber im Rahmen der Vermittlung oder Bewerbung erhalten haben, Stillschweigen zu bewahren und sie nicht an Dritte weiterzugeben, wobei Holzmeister Consulting e.U. jedoch jederzeit berechtigt ist, Bewerber auch anderen Auftraggebern vorzuschlagen. Diese Verpflichtungen bestehen auch nach Beendigung des Vermittlungsauftrages fort.
Die von Holzmeister Consulting e.U. zu einem Bewerber gemachten Angaben beruhen auf den Auskünften und Informationen des Bewerbers bzw. auf den Auskünften und Informationen von Dritten, insbesondere früheren Dienstgebern. Eine Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gegebenen Auskünfte und Informationen kann Holzmeister Consulting e.U. deshalb nicht übernehmen.
Die Dienstleistung von Holzmeister Consulting e.U. für die Personalvermittlung entbindet den Kunden nicht von der Prüfung der Eignung des Kandidaten.
Der Kunde trägt im Falle des Abschlusses eines Arbeitsvertrages mit dem Arbeitnehmer die alleinige Verantwortung für die Auswahlentscheidung. Holzmeister Consulting haftet nicht für Qualifikation, Eignung, Arbeitsbereitschaft oder Arbeitserfolg des Bewerbers oder für die Echtheit und Richtigkeit allenfalls weitergeleiteter Urkunden. Holzmeister Consulting haftet nur für Schäden, die nachweislich und direkt durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung von Holzmeister Consulting e.U. beim Kunden sind.
Die Haftung ist generell auf das vom Kunden tatsächlich an Holzmeister Consulting e.U. für die Vermittlung des jeweiligen Bewerbers bezahlte Entgelt, maximal aber mit dem Betrag von EUR 5.000,-, beschränkt. Die Haftung für entgangenen Gewinn des Auftraggebers ist jedenfalls ausgeschlossen.
7 - Entgelte
Grundsätzlich erhält der Personalvermittler vom Kunden eine Provision, die sein Tätigwerden honoriert. Der Kunde schuldet dem Personalvermittler nur dann ein Entgelt für dessen Tätigkeit, wenn dies vor Abschluss des Personalvertrages auf Papier oder einem anderen dauerhaften Datenträger vereinbart worden ist. Dem Vermittler steht das vereinbarte Entgelt zu, sofern innerhalb von 12 Monaten nach der Beendigung des Vermittlungsauftrages ein Einstellungsvertrag zwischen dem Auftraggeber und einem vom Vermittler bis zur Beendigung des Vermittlungsauftrages vorgeschlagenen Bewerber abgeschlossen wird.
Das Honorar wird nach Abschluss des Anstellungsvertrages mit einem vorgeschlagenen Bewerber fällig, zahlbar innerhalb von sieben Tagen nach Rechnungsstellung. Sonstige Kosten sind binnen sieben Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu begleichen.
Sämtliche Honorarsätze und Preise verstehen sich netto, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, zahlbar ohne Abzug. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist Holzmeister Consulting berechtigt, Verzugszinsen von 12 % p. a. zu beanspruchen. Der säumige Auftraggeber ist verpflichtet, alle Mahn- und Inkasso-, Erhebungs- und Auskunftskosten, insbesondere auch Mahn- und Inkassospesen eines von Holzmeister Consulting e.U. beigezogenen Anwaltes, zu ersetzen.
Für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen Holzmeister Consulting e.U. und dem Auftraggeber wird die ausschließliche Zuständigkeit des unternehmerisch zuständigen Gerichts für Gleisdorf (Bezirk Weiz, Steiermark) vereinbart, wobei Holzmeister Consulting e.U. auch das sachlich zuständige Gericht, in dessen Sprengel der Auftraggeber seinen Sitz oder eine Niederlassung hat, anrufen kann.Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss von dessen Kollisions- und Verweisungsnormen.
8 - Elektronische Rechnungslegung
Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch den Auftragnehmer (Unternehmensberater) ausdrücklich einverstanden.
9 - Dauer des Vertrages
Dieser Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts.
Schlussbestimmungen
- Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.
- Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
- Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung des Auftragnehmers (Unternehmensberaters). Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) zuständig.